Atemschutz
Bei vielen Brand- sowie Schadstoffeinsätzen kann die Umgebungsluft nicht mehr eingeatmet werden, da diese mit giftigen Gasen und Partikeln belastet ist. Aus diesem Grund haben wir umluftunabhängige Atemschutzgeräte, die es uns ermöglichen, in diesen Gefahrenbereichen zu arbeiten.
Des Weiteren ist der Atemschutzwart für die Ausbildung neuer Geräteträger verantwortlich. Jeder Geräteträger muss eine spezielle Ausbildung an der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Zeven absolvieren, bevor er mit einem Atemschutzgerät in den Einsatz gehen darf. Einsätze, bei denen Atemschutzgeräte verwendet werden, sind meistens gefährlicher und anstrengender als andere Einsätze. Deshalb muss sich jeder Geräteträger in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen lassen, um die Tauglichkeit für den Atemschutzeinsatz zu bestätigen.
Aufgaben:
- Überprüfung bzw. Wartung der Atemschutzgeräte und Masken
- Protokollierung von Geräte- und Maskenprüfungen
- Aufzeichnung über alle Atemschutzgeräteträger (Übungen, Einsätze, Tauglichkeit)
- Veranlassung von Service- oder Reparaturarbeiten an den Geräten und Masken
- Füllen der Pressluftflaschen nach Einsätzen oder Übungen
- Beratung der Führung im Aufgabengebiet Atemschutz
- Überwachen des Aufgabengebietes Atemschutz einschließlich der Aus- und Fortbildung
- Organisation der Tauglichkeitsuntersuchung (G26.3) der Atemschutzgeräteträger - die Untersuchung ist im 3-Jahresintervall (über 50 Jahre jedes Jahr) durchzuführen
Die Atemschutzgeräteträger sind auch immer auf der Suche nach Gebäuden zum Üben, die kurz vor dem Abriss stehen.
Ansprechpartner:
Leiter Atemschutz Julian Schiller j.schiller(at)feuerwehr-sittensen.de |
stellv. Leiter Atemschutz Carsten Dittmer c.dittmer(at)feuerwehr-sittensen.de
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stellv. Leiter Atemschutz Torsten Asendorf t.asendorf(at)feuerwehr-sittensen.de
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